§57a-Überprüfung (Pickerl)

Die Pickerl-Überprüfung (Gutachten gemäß §57a / Abs. 4 KFG) ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges.

Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung drei Jahre nach Erstanmeldung fällig, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und alle kommenden dann jährlich. Bei historischen Fahrzeugen ist die Überprüfung alle zwei Jahre durchzuführen bei allen anderen Fahrzeugen jährlich.

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt sechs Monate. Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

Die Überprüfung von PKWs/Kombis dauert im Regelfall ca. 45 Minuten. Sollten gröbere Mängel gefunden werden, halten wir mit Ihnen über die weitere Vorgehensweise persönlich Rücksprache.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
• PKW, Kombi, LKW bis 3,5t Gesamtgewicht
• Mopedcars (vierrädrige Leichtfahrzeuge)
• Mopeds
• Motorräder
• Anhänger
• Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger
Was wird überprüft?
• Ausrüstung
• Beleuchtung
• Sicherheitseinrichtungen
• Fahrgestell und Karosserie
• Reifen und Räder
• Motor
• Bremsen